Urteil: Handwerker dürfen bis zu vier Mal nachbessern Posted on 18. Dezember 2013 by Haufe: Unternehmensführung Wo gehobelt wird, fallen Späne, und wo Handwerker arbeiten, können Fehler vorkommen. Diese dürfen dann im Rahmen des Werkvertrags nachgebessert werden. Und das bis zu vier Mal, hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.Mehr zum Thema 'Nachbesserung'...Mehr zum Thema 'Urteil'...Mehr zum Thema 'Werkverträge im Baubereich'...Mehr zum Thema 'Handwerker'... komplette Meldung auf Haufe: Unternehmensführung lesen