Finanzgerichtsurteil:: Luxusflitzer taugt nur bedingt für einen Tierarzt Posted on 7. November 2013 by Haufe: Unternehmensführung Das Finanzgericht Nürnberg hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob Aufwendungen für einen Ferrari Spider als Betriebsausgaben bei einem Tierarzt abzugsfähig sind.Mehr zum Thema 'Betriebsausgaben'...Mehr zum Thema 'Geschäftswagen'...Mehr zum Thema 'Firmenwagen'...Mehr zum Thema 'Kfz-Kosten'... komplette Meldung auf Haufe: Unternehmensführung lesen