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Finanzgerichtsurteil:: Luxusflitzer taugt nur bedingt für einen Tierarzt

Posted on 7. November 2013 by Haufe: Unternehmensführung
Das Finanzgericht Nürnberg hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob Aufwendungen für einen Ferrari Spider als Betriebsausgaben bei einem Tierarzt abzugsfähig sind.
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