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Pflegeleistungen können steuerlich abgesetzt werden

Posted on 22. Februar 2012 by haufe.de/profirma - News
Pflege- und Betreuungsleistungen können als haushaltsnahe Dienstleistungen beim Finanzamt geltend gemacht werden. Absetzen lassen sich 20 Prozent von Aufwendungen bis zu 20.000 Euro, höchstens also 4.000 Euro pro Jahr.


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