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Arbeitsvertrag nach arglistiger Täuschung unwirksam

Posted on 14. Februar 2012 by haufe.de/profirma - News
Wenn ein Arbeitnehmer den Arbeitgeber bei Abschluss des Arbeitsvertrags bewusst über persönliche Eigenschaften täuscht, die für das Arbeitsverhältnis von Bedeutung sind, rechtfertigt das die Anfechtung des Arbeitsvertrags, der damit sofort beendet ist.


komplette Meldung auf haufe.de/profirma - News lesen

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