Betriebsrat muss Wiedereingliederung überwachen dürfen


Firmen müssen Beschäftigten, die länger als sechs Wochen in Folge erkrankt waren, ein Programm zur Wiedereingliederung in den Betrieb anbieten - und der Betriebsrat muss das kontrollieren können. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entsprach damit dem Antrag eines Betriebsrats, der die Nennung sämtlicher infrage kommender Mitarbeiter seines Betriebs vom Arbeitgeber gefordert hatte.


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