Sozialversicherung: So rechnen Sie Ihre studentischen Praktikanten korrekt ab Posted on 17. Juli 2013 by Haufe: Unternehmensführung In den Sommerferien machen viele Studenten freiwillige Praktika. Die Sozialversicherung des Praktikanten wird dann oft nach der Minijob-Regelung beurteilt. Das ist vielfach zutreffend, geht aber nicht immer.Mehr zum Thema 'Student'...Mehr zum Thema 'Praktikant'...Mehr zum Thema 'Minijob'...Mehr zum Thema 'Werkstudent'...Mehr zum Thema 'Praktikum'... komplette Meldung auf Haufe: Unternehmensführung lesen