Wettbewerbsrecht: Auftraggeber haftet für Verstöße seines Subunternehmers Posted on 15. Juli 2013 by Haufe: Unternehmensführung Auch bei einem mehrstufigen Beschäftigungsverhältnis, von dem das beauftragende Unternehmen nichts weiß, sind Wettbewerbsverstöße von Mitarbeitern des Subunternehmens dem Hauptauftraggeber zuzurechnen.Mehr zum Thema 'Urteil'...Mehr zum Thema 'BGH'...Mehr zum Thema 'Bundesgerichtshof'...Mehr zum Thema 'Haftung'...Mehr zum Thema 'Subunternehmen'...Mehr zum Thema 'Wettbewerbsverstoß'...Mehr zum Thema 'Subunternehmer'... komplette Meldung auf Haufe: Unternehmensführung lesen