BFH-Urteil: Steuerfahnder dürfen Internet-Plattformen filzen Posted on 12. Juli 2013 by Haufe: Unternehmensführung Internet-Handelsplattformen wie Amazon oder Ebay müssen die Daten ihrer Nutzer an die Steuerfahndung herausgeben - auch wenn sie sich vertraglich zur Geheimhaltung verpflichtet haben.Mehr zum Thema 'Internet'...Mehr zum Thema 'Internet-Webshop'...Mehr zum Thema 'Online-Plattform'...Mehr zum Thema 'Steuerfahndung'...Mehr zum Thema 'Steuergeheimnis'...Mehr zum Thema 'Amazon'...Mehr zum ... komplette Meldung auf Haufe: Unternehmensführung lesen