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Urteil: Anspruch auf Weihnachtsgeld trotz Freiwilligkeitsklausel
Ist in einem Arbeitsvertrag die Höhe des Weihnachtsgelds detailliert geregelt, haben Arbeitnehmer darauf einen Anspruch. Daran ändert sich auch dann nichts, wenn in einer zusätzlichen Klausel im Arbeitsvertrag steht, die Zahlung erfolge "freiwillig".