AGG-Klage: Suche nach „dynamischem Team“ ist erlaubt Posted on 11. Juni 2013 by Haufe: Unternehmensführung Die Formulierung "dynamisches Team" in einer Stellenanzeige ist kein Indiz für eine Altersdiskriminierung.Mehr zum Thema 'Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz'...Mehr zum Thema 'AGG'...Mehr zum Thema 'Altersdiskriminierung'...Mehr zum Thema 'Arbeitsrecht'...Mehr zum Thema 'Stellenanzeige'...Mehr zum Thema 'Urteil'... komplette Meldung auf Haufe: Unternehmensführung lesen