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Urteil: Arbeitgeber muss Arbeitsvertrag nicht übersetzen

Posted on 31. Mai 2013 by Haufe: Unternehmensführung
Ein Arbeitgeber muss einen Arbeitsvertrag nicht in die Muttersprache eines Arbeitnehmers übersetzen. Das gilt auch dann, wenn der Angestellte erkennbar kein Deutsch spricht.
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