Neues Urteil: Beweisumkehr beim Arbeitszeugnis? Posted on 29. Mai 2013 by Haufe: Unternehmensführung Bisher war es so: Wollten Arbeitnehmer ein besseres Arbeitszeugnis als "befriedigend" haben, mussten sie das vor Gericht begründen. Das könnte sich nun ändern.Mehr zum Thema 'Arbeitszeugnis'...Mehr zum Thema 'qualifiziertes Arbeitszeugnis'...Mehr zum Thema 'Urteil'...Mehr zum Thema 'Arbeitsrecht'...Mehr zum Thema 'Mitarbeiter'... komplette Meldung auf Haufe: Unternehmensführung lesen