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Neues Urteil: Beweisumkehr beim Arbeitszeugnis?

Posted on 29. Mai 2013 by Haufe: Unternehmensführung
Bisher war es so: Wollten Arbeitnehmer ein besseres Arbeitszeugnis als "befriedigend" haben, mussten sie das vor Gericht begründen. Das könnte sich nun ändern.
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