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Urteil: Telefonnachfrage zur Kundenzufriedenheit nicht erlaubt

Posted on 28. Mai 2013 by Haufe: Unternehmensführung
Ein Unternehmen, das ohne Einwilligung einen späteren Anruf zur Zufriedenheit bei seinem Kunden durchführen lässt, handelt wettbewerbswidrig. Derartige Anrufe haben werbenden Charakter und sind als unzumutbare Belästigung zu unterlassen.
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