Urteil: Telefonnachfrage zur Kundenzufriedenheit nicht erlaubt Posted on 28. Mai 2013 by Haufe: Unternehmensführung Ein Unternehmen, das ohne Einwilligung einen späteren Anruf zur Zufriedenheit bei seinem Kunden durchführen lässt, handelt wettbewerbswidrig. Derartige Anrufe haben werbenden Charakter und sind als unzumutbare Belästigung zu unterlassen.Mehr zum Thema 'Telefonwerbung'...Mehr zum Thema 'unlauterer Wettbewerb'...Mehr zum Thema 'Marktforschung'...Mehr zum Thema 'Unerlaubte Werbung'...Mehr zum Thema 'Urteil'... komplette Meldung auf Haufe: Unternehmensführung lesen