Sozialgericht: Verletzung beim Fußball kein Arbeitsunfall Posted on 21. Mai 2013 by Haufe: Unternehmensführung Ein Bankangestellter, der sich bei einem Fußball-Freundschaftsspiel für sein Unternehmen verletzt hatte, kann dies nicht als als Arbeitsunfall geltend machen.Mehr zum Thema 'Betriebssport'...Mehr zum Thema 'Arbeitsunfall'...Mehr zum Thema 'Sozialgericht'...Mehr zum Thema 'Urteil'...Mehr zum Thema 'Berufsgenossenschaft'... komplette Meldung auf Haufe: Unternehmensführung lesen