Finanzgericht: Gutschrift auf einem Zeitwertkonto ist kein Arbeitslohn Posted on 21. Mai 2013 by Haufe: Unternehmensführung Gutschriften auf einem Zeitwertkonto für Mitarbeiter sind kein Arbeitslohn. Dies gilt nach einer Gerichtsentscheidung auch für Geschäftsführer.Mehr zum Thema 'Urteil'...Mehr zum Thema 'Finanzgericht'...Mehr zum Thema 'Zweitwertkonto'...Mehr zum Thema 'beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer'...Mehr zum Thema 'Arbeitslohn'... komplette Meldung auf Haufe: Unternehmensführung lesen