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Urteil: Mitarbeiter müssen auch ohne feste Arbeitszeiten verfügbar sein

Posted on 17. Mai 2013 by Haufe: Unternehmensführung
Auch ohne ausdrücklich im Arbeitsvertrag vereinbarte Zeiten müssen Mitarbeiter für ihren Arbeitgeber im betriebsüblichen Rahmen zur Verfügung stehen.
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