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Einstweilige Verfügung: Anwältin macht träger Telefongesellschaft Beine

Posted on 7. Mai 2013 by Haufe: Unternehmensführung
Eine Anwältin aus Lüneburg hat per einstweiliger Verfügung des zuständigen Amtsgerichts einer trägen Telefongesellschaft Beine gemacht. Das Gericht entschied, dass der neue Telefonanschluss der Klägerin binnen 24 Stunden freizuschalten sei.
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