Urteil: Betriebsrat darf Arbeitgeber nicht vorschnell anzeigen Posted on 17. April 2013 by Haufe: Unternehmensführung Ein Betriebsrat darf den Arbeitgeber nicht sofort anzeigen, wenn er sein Mitbestimmungsrecht nicht gewahrt sieht.Mehr zum Thema 'Auflösung des Betriebsrats'...Mehr zum Thema 'Betriebsrat'...Mehr zum Thema 'Mitwirkung des Betriebsrats'...Mehr zum Thema 'Betriebsverfassungsgesetz'...Mehr zum Thema 'Urteil'...Mehr zum Thema 'Arbeitsgericht'... komplette Meldung auf Haufe: Unternehmensführung lesen