Lohnpfändung: Vorsicht: Neue Lohnpfändungsgrenzen Posted on 16. April 2013 by Haufe: Unternehmensführung Mit Wirkung zum 1.7.2013 gelten neue Pfändungsfreibeträge. Insbesondere Arbeitgeber müssen dies bei der Lohnabrechnung beachten, um Fehler mit Haftungsfolgen zu vermeiden.Mehr zum Thema 'Antrag auf Lohnpfändung'...Mehr zum Thema 'Lohnpfändung'... komplette Meldung auf Haufe: Unternehmensführung lesen