Seit dem 27. September 2026 gelten im UWG neue Verbote gegen Greenwashing: allgemeine Umweltaussagen nur mit Nachweis, Siegel nur mit Zertifizierung, keine Produkt-Klimaneutralität per Kompensation. Der Artikel erklärt das BGH-Urteil zu „klimaneutral“, die EU-Richtlinie 2024/825, die Aktion gegen 21 Airlines und den Stand der Green-Claims-Richtlinie.
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