Seit 1999 erhebt der Bund die Stromsteuer, seit 2003 liegt der Regelsatz bei 2,05 Cent je Kilowattstunde. Industrie und Landwirtschaft zahlen seit 2026 dauerhaft das EU-Minimum, private Haushalte den vollen Satz. Was die Steuer bringt, wer befreit ist und warum Wärmepumpen und E-Autos mehr zahlen als Gasheizungen.
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