Ehegatten-Arbeitsverhältnisse: Der Partner muss tatsächlich mitarbeiten Posted on 27. März 2013 by Haufe: Unternehmensführung Ein Ehegatten-Arbeitsverhältnis ist steuerlich nur anzuerkennen, wenn die Arbeitsleistung durch Festlegung der Arbeitszeiten geregelt ist oder durch Stundenaufzeichnungen nachgewiesen werden kann.Mehr zum Thema 'Arbeitnehmer-Ehegatte'...Mehr zum Thema 'Arbeitsvertrag zwischen Ehegatten'...Mehr zum Thema 'Mitarbeit des Ehegatten'... komplette Meldung auf Haufe: Unternehmensführung lesen