Seit dem 29. Juli 2026 heißt das Gebäudeenergiegesetz Gebäudemodernisierungsgesetz. Die 65-Prozent-Regel, die Beratungspflicht und das Betriebsverbot für alte Kessel sind gestrichen. Wer eine neue Gas- oder Ölheizung einbaut, muss ab 2029 steigende Bioanteile nachweisen. Was für Neubau, Bestand, Mieter und Förderung gilt, Stand September 2026.
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