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Bundesarbeitsgericht: Leiharbeiter müssen berücksichtigt werden

Posted on 15. März 2013 by Haufe: Unternehmensführung
Für die Größe des Betriebsrats ist auch die Zahl der Leiharbeiter entscheidend. Das hat das Bundesarbeitsgericht bestätigt und damit die bisherige Rechtsprechung geändert. Arbeitgeber werden künftig einer stärkeren Arbeitnehmervertretung gegenüberstehen.
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