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Arbeitsrecht: Beweislast bei betriebsbedingten Kündigungen

Posted on 13. April 2018 by Haufe: Unternehmensführung
Arbeitgeber sind voll beweisbelastet für die betrieblichen Gründe der Kündigung. Bei einer Stellenaufgabe müssen sie die Aufgaben und Zeitanteile des Gekündigten aufarbeiten. Ebenso gründlich gilt es die Freiräume bei den anderen Mitarbeitern zu erklären, welche die zusätzliche Übernahme der Aufgaben erlauben. 
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