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Markenrecht: Amazon-Händler haftet für Manipulationen Dritter

Posted on 31. August 2016 by Haufe: Unternehmensführung
Stellt ein Händler ein Produkt bei der Händlerplattform von Amazon ein, trifft ihn eine regelmäße Überwachungs- und Prüfpflicht seines Angebots im Hinblick auf rechtsverletzende Änderungen Dritter. Kommt es hierbei zu einer Markenrechtsverletzung, haftet er als Störer gegenüber dem Markeninhaber.
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