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Arbeitsschutz: Nicht alle Pflichten können übertragen werden

Posted on 18. Mai 2016 by Haufe: Unternehmensführung
Verantwortlich für den Arbeitsschutz ist der Arbeitgeber. Doch der kann nicht immer überall sein. Deshalb muss er Pflichten auf zuverlässige und fachkundige Personen übertragen. Doch nicht alle Pflichten kann er abgeben.
Mehr zum Thema 'Arbeitsschutzrecht'...
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