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Urteil: Irrtum berechtigt zum Abbruch der Ebay-Auktion
Das LG Heidelberg hat einen Anbieter für berechtigt gehalten, eine eBay-Auktion vorzeitig abzubrechen, wenn dieser beim Start der Auktion eine fehlerhafte Vorstellung über ein Merkmal der Kaufsache hatte. Ein Kaufvertrag mit dem zu diesem Zeitpunkt Höchstbietenden komme in diesem Fall nicht zu Stande.