Mangelhafte Ware: Nacherfüllungsfrist läuft mit Anzeige des Mangels Posted on 23. Juni 2015 by Haufe: Unternehmensführung Ist die Ware mangelhaft, kann der Käufer die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer neuen Sache vom Verkäufer verlangen. Hierfür genügt die Anzeige des Mangels.Mehr zum Thema 'Nacherfüllung'...Mehr zum Thema 'Frist'...Mehr zum Thema 'Mangel'...Mehr zum Thema 'Mangelbeseitigung'...Mehr zum Thema 'Schadensersatz'... komplette Meldung auf Haufe: Unternehmensführung lesen