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Mangelhafte Ware: Nacherfüllungsfrist läuft mit Anzeige des Mangels

Posted on 23. Juni 2015 by Haufe: Unternehmensführung
Ist die Ware mangelhaft, kann der Käufer die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer neuen Sache vom Verkäufer verlangen. Hierfür genügt die Anzeige des Mangels.
Mehr zum Thema 'Nacherfüllung'...
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