Geringfügige Beschäftigung: Mit Minijobs flexibel auf Arbeitsspitzen reagieren Posted on 11. Juni 2015 by Haufe: Unternehmensführung Arbeitszeitkonten sind längst auch bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen ein Thema. Sie ermöglichen dem Arbeitgeber, auf Auftragsspitzen flexibel zu reagieren.Mehr zum Thema 'Arbeitszeitkonto'...Mehr zum Thema 'Minijob'...Mehr zum Thema 'Arbeitszeit'...Mehr zum Thema 'Mindestlohn'... komplette Meldung auf Haufe: Unternehmensführung lesen