Skip to content

Business-Telegramm

News for better business

Menu
  • Startseite
    • Impressum
    • Datenschutz
  • Markt & Unternehmen
    • Banken
    • Dienstleister
    • Energie
    • Industrie
    • IT
    • Handel
    • Versicherer
    • Mittelstand
    • Auto
  • Finanzen
    • Börse
    • Geldanlage
    • Immobilien
    • Steuern & Recht
    • Vorsorge
  • Management
    • Geschäftsidee
    • Selbständigkeit
      • Existenzgründung
    • Freelancer
  • Marketing
  • Karriere
  • Technologie
  • Panorama
Menu

Urlaub: Wie der Resturlaub nicht verfällt

Posted on 18. März 2015 by Haufe: Unternehmensführung
Zweck des Urlaubs ist die Erholung. Und daher sollte er zusammenhängend in dem Kalenderjahr genommen werden, in dem er entstanden ist. Ausnahmsweise darf er ins Folgejahr übertragen werden, in vielen Fällen läuft die Frist nun am 31. März ab. Was bei der Übertragung zu beachten ist.
Mehr zum Thema 'Urlaub ...


komplette Meldung auf Haufe: Unternehmensführung lesen

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Werbung

©2025 Business-Telegramm | Design: Newspaperly WordPress Theme