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Umsatzsteuer: Leistungsempfänger muss in Rechnung zweifelsfrei benannt sein

Posted on 11. März 2015 by Haufe: Unternehmensführung
Die unzutreffende Angabe der Rechtsform des Leistungsempfängers führt zum Verlust des Vorsteuerabzugs, wenn bei Angabe einer inländischen anstelle einer ausländischen Rechtsform eine erhöhte Verwechselungsgefahr in Bezug auf die Person des Leistungsempfängers besteht. Eine später erfolgte Rechnungskorrektur entfaltet keine Rückwirkung.
Mehr zum Thema 'Umsatzsteuer'...
Mehr zum Thema 'Rechnung'...
Mehr zum Thema 'Vorsteuerabzug'...


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