BAG-Urteil: Keine Urlaubskürzung bei Wechsel in Teilzeit Posted on 13. Februar 2015 by Haufe: Unternehmensführung Für den Urlaubsanspruch gelten neue Berechnungsgrundlagen: Der in Vollzeit erworbene Urlaubsanspruch darf nach dem Wechsel in Teilzeit an weniger Wochentagen nicht mehr verhältnismäßig gekürzt werden.Mehr zum Thema 'Urlaub '...Mehr zum Thema 'Teilzeit'...Mehr zum Thema 'Diskriminierung'... komplette Meldung auf Haufe: Unternehmensführung lesen