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Wettbewerbsrecht: Geschäftsführer haftet nicht für Mitarbeiter-Verstöße

Posted on 21. November 2014 by Haufe: Unternehmensführung
Der Geschäftsführer einer GmbH ist nicht allein aufgrund seiner Organstellung für Wettbewerbsverstöße der Gesellschaft verantwortlich. Dies gilt selbst dann, wenn er Kenntnis von der Rechtsverletzung hatte und nichts dagegen unternommen hat.
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