BGH-Urteil: Auftraggeber darf Kalkulationsfehler nicht ausnutzen Posted on 14. November 2014 by Haufe: Unternehmensführung Ein öffentlicher Auftraggeber, der einen Bieter an einem Preis festhält, der auf einem erheblichen Kalkulationsirrtum beruht, handelt pflichtwidrig.Mehr zum Thema 'Vergaberecht'... komplette Meldung auf Haufe: Unternehmensführung lesen