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BGH-Urteil: Werbung mit gesetzlichen Rechten unzulässig

Posted on 18. August 2014 by Haufe: Unternehmensführung
Werden Services, die dem Kunden rechtlich zustehen, in der Kommunikation als Besonderheiten dargestellt, handelt der Händler wettbewerbswidrig. Zu dieser Entscheidung kam der Bundesgerichtshof. Geklagt hatte ein Onlinehändler, der auf Ebay Druckerzubehör vertreibt, gegen einen Konkurrenten.
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