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EU-Vorordnung: Vollstreckung im Ausland wird einfacher

Posted on 16. Mai 2014 by Haufe: Unternehmensführung
Die Vollstreckung gerichtlicher Titel innerhalb der EU ist immer noch ein großes Ärgernis. Gleichgültig, ob Unterhalt gegen den nach Italien verzogenen Ehemann und Vater oder einfach Bußgeldbescheide im Ausland vollstreckt werden sollen, der bürokratische Aufwand ist immens und nicht selten auch vergeblich. Das soll sich ändern.
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