FG-Urteil: Investitionsabzugsbetrag auch nachträglich Posted on 13. Mai 2014 by Haufe: Unternehmensführung Entgegen den Verwaltungsanweisungen kann der Investitionsabzugsbetrag nachträglich beantragt werden, um Gewinnerhöhungen aufgrund einer Betriebsprüfung auszugleichen.Mehr zum Thema 'Einkommensteuer'...Mehr zum Thema 'Investitionsabzugsbetrag'...Mehr zum Thema 'Betriebsprüfung'... komplette Meldung auf Haufe: Unternehmensführung lesen