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Urteil: Tätlicher Angriff rechtfertigt Kündigung

Posted on 8. Mai 2014 by Haufe: Unternehmensführung
Ein tätlicher Angriff auf einen Vorgesetzten auch außerhalb des Arbeitsplatzes und der Arbeitszeit führt regelmäßig zum Rausschmiss. Einer förmlichen Abmahnung bedarf es in den meisten Fällen nicht.
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