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FG Pressemitteilung: Zusammenveranlagung trotz hoher Kapitalerträge eines Grenzpendlers

Posted on 12. März 2014 by Haufe: Unternehmensführung
Ein in Deutschland beschäftigter Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Belgien kann auch dann mit seiner Ehefrau zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, wenn er in Deutschland hohe Kapitaleinkünfte hat. 
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