1. Grundlagen der Inventur Posted on 23. September 2013 by Haufe: Unternehmensführung Jeder Kaufmann hat zum Jahresende seine Grundstücke, seine Forderungen und Schulden, den Betrag seines Bargelds sowie seine sonstigen Vermögensgegenstände im sogenannten Inventar aufzunehmen.Mehr zum Thema 'Inventur'...Mehr zum Thema 'Jahresergebnis'...Mehr zum Thema 'Bilanzstichtag'... komplette Meldung auf Haufe: Unternehmensführung lesen