Smart-TAN-Plus: Bank haftet nicht


Wie das Landgericht Darmstadt entschieden hat, muss eine Bank nicht für Schäden durch manipulierte Überweisungen haften, wenn das Smart-TAN-Plus-Verfahren beim Onlinebanking genutzt wird. Über das Urteil vom 28. August 2014 (Aktenzeichen: 28 O 36/14) berichtet Thomas Stadler, Fachanwalt für IT-Recht, in seinem Blog.

Mit einem speziellen Kartenlesegerät wird jede Transaktionsnummer …