Arbeit: Privates unterbricht Unfallschutz


Arbeitnehmer, die in der Arbeit gern Privates erledigen, sollten sich nicht darauf verlassen, versichert zu sein. Ein Arbeiter hatte vor dem Landessozialgericht Darmstadt gegen seine Berufsgenossenschaft geklagt, doch weil der Unfalls infolge eines privaten Telefonats passierte, wurde er nicht als Arbeitsunfall anerkannt.

Dumm gelaufen ist wohl kein Ausdruck: Ein Arbeitnehmer …