Mutterschutz, Eltern- und Pflegezeit – Was muss ich als Unternehmer wissen?


Normalerweise stehen bei einem Arbeitsvertrag die zu leistenden Dienste und die sich daraus ergebende Vergütung in einem Gegenseitigkeitsverhältnis. Das heißt, dass bei fehlender Arbeitsleistung grundsätzlich kein Entgelt gezahlt werden muss. (…) Weiterlesen


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