Gesetzentwurf: Einsicht in Bestandsdaten!


Demnach sollen auch die Zugangsdaten zu E-Mail-Postfächern an Geheimdienste, Polizei und Zollbehörden herausgegeben werden können. Mittels einer elektronischen Schnittstelle sollen Behörden dann ohne richterliche Anordnung Einsicht in die bei den Anbietern gespeicherten Zugriffscodes und Daten nehmen können. Hierbei sei weder eine vorherige noch eine nachträgliche Information des betroffenen Kunden vorgesehen.