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Business-Telegramm | News for better business

Erholungsbeihilfe: Geld für die freie Erholung


In den Freizeitpark auf Kosten des Arbeitgebers? Geht. Erholungsbeihilfe nennt sich das – und dafür kann man ganz schön oft Karussell fahren.

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Urlaub: was Unternehmer wissen müssen!


Wer keine Lust hat sich das gesamte Bundesurlaubsgesetz (BurlG) durchzulesen, der findet hier alles Wissenswerte rund um das Thema Urlaub!

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