Strafe für sichtbaren Mail-Verteiler!


Da die meisten E-Mail-Adressen – gerade im geschäftlichen Umfeld – Vor- und Nachname ihrer Inhaber umfassen, unterliegen auch sie dem Datenschutz als personenbezogene Daten. Hierauf weist laut Heise online das BayLDA (Bayrisches Landesamt für Datenschutzaufsicht) hin. Damit dürfen diese Mailadressen nur weitergegeben werden, wenn folgende zwei Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Einverständniserklärung …