Lohnsteuerbescheinigung bei Kurzarbeitergeld


In der Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2012 sind keine Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung bei pflichtversicherten Arbeitnehmern auszuweisen. Dies gilt auch bei der Zahlung von Kurzarbeitergeld.


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