Bundestag: BGB sorgt für mehr Datenschutz!


Dementsprechend müssen Anbieter jeglicher Produkte und Dienste explizit und für die Kunden sichtbar vor Vertragsabschlüssen auf Kosten hinweisen. Darüber hinaus muss eine Schaltfläche, die mit dem Hinweis „zahlungspflichtig bestellen“ gekennzeichnet ist, vor dem Senden einer Bestellung betätigt werden. Eventuell anfallende Preise und Kosten für Lieferungen sowie Laufzeiten sind klar …