Beim Arbeitschutz sind alle gleich – auch Mini-Jobber


Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) sollen helfen, arbeitsbedingte Risiken für die Beschäftigten zu minimieren. Die Kosten für die jeweilige Ausrüstung muss der Unternehmer übernehmen. Dies gilt auch für Mitarbeiter in so genannten atypischen Beschäftigungsverhältnissen. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hin.


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